Verbot des Rasenmähens an Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen

20.07.2022

Es wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) an Samstagen ab 17.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zur Gänze verboten ist.