Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 219,30 an Gebühren an (€ 210,00 Totenbeschaugebühr, € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung von einer Sterbeurkunden)

Zuständig